Frau Rechtsanwältin Karola Schlüter-Oelkers - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin_Karola Schlüter-Oelkers

Familienrecht ist der juristische Bereich, der neben Expertise und hochaktuellem Faktenwissen auch nach Menschlichkeit verlangt. Zum einen gibt es Scheidungsverfahren, die einfach und ohne großen Aufwand zu erledigen sind. Dann machen wir das auch so! Zum anderen können familiäre Konflikte zu komplexen Angelegenheiten werden. Sie involvieren mehrere Leben und nicht selten Kinder.

Sie können sich darauf verlassen, daß ich alles daran setzen werde, die beste und sinnvollste Lösung für Sie zu finden. Selbstverständlich wird in jeder Phase des Mandats auf eine einvernehmliche Lösung hingearbeitet. Eine Einigung, die von beiden Seiten getragen wird, ist besser als jede gerichtliche Entscheidung, da sie viel bessere Voraussetzung für ein respektvolles und gutes Verhältnis auch nach der Trennung und Scheidung der Eheleute ist. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich werden, vertrete ich Ihre Rechte qualifiziert, mit größter Sorgfalt und kostenorientiert.

Aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung und der regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen treffen Sie auf eine Expertin, die sich – neben dem Erbrecht –  fast ausschließlich mit Familienrecht beschäftigt. Damit verbunden ist eine hervorragende Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung von der Sie zu jedem Zeitpunkt profitieren werden. Ich vertrete sowohl Privatpersonen, als auch Freiberufler, Ärzte und Unternehmer.

Ich bin vor sämtlichen deutschen Gerichten vertretungsberechtigt. Ausgenommen sind Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof.

Unter anderem folgende Bereiche beinhaltet das Familienrecht:

  • Trennung und Trennungsfolgen
  • Scheidung und Scheidungsfolgen
  • Unternehmerscheidung
  • Aufhebung von Lebenspartnerschaften
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
  • Ehegattenunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Nachscheidungsunterhalt
  • Unterhalt der nichtehelichen Mutter
  • Elternunterhalt
  • Abänderung von Unterhaltsentscheidungen
  • Zugewinn und Vermögensaufteilung
  • Güterrecht
  • Immobilienauseinandersetzung
  • Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Ansprüche von Eltern gegen ihre Schwiegerkinder und umgekehrt
  • Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung
  • Sorgerecht einschließlich Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder
  • Umgangsrecht mit Kindern

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.